§ 18 – Flächen, Räume und Gerätschaften
(1) Viehladestellen, Laderampen, Räume für die vorübergehende Unterkunft und die Vermarktung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden oder Geflügel, Zu- und Abtriebswege, Plätze zum Be- und Entladen auf Viehmärkten, auf Sammelstellen, in Schlachtstätten und bei Viehhandelsunternehmen sowie die dort benutzten Gerätschaften sind vom jeweiligen Betreiber der Einrichtung oder vom jeweiligen Veranstalter nach jeder zusammenhängenden Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren oder reinigen und desinfizieren zu lassen. Gastställe und die Betriebsstätten von Viehhandelsunternehmen sind vom Betreiber nach jeder Räumung oder bei ständiger Belegung in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche zu reinigen und zu desinfizieren oder reinigen und desinfizieren zu lassen. (2) Für Viehladestellen kann die zuständige Behörde Ausnahmen unter den Voraussetzungen des § 2 Absatz 4 genehmigen. (3) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass die in Absatz 1 genannten Wege, Plätze, Räume und Gerätschaften in kürzeren Zeitabständen als dort vorgeschrieben gereinigt und desinfiziert werden müssen, normal normal dass bei Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen oder in Schlachtstätten eine häufigere Reinigung und Desinfektion durchgeführt werden muss, als im Reinigungs- und Desinfektionsplan vorgesehen ist, normal normal welche Art des Desinfektionsmittels zu verwenden ist, normal normal normal arabic soweit dies zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
Kurz erklärt
- Viehladestellen, Laderampen und ähnliche Einrichtungen müssen nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
- Gastställe und Viehhandelsbetriebe müssen regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, gereinigt und desinfiziert werden.
- Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für Viehladestellen genehmigen.
- Die Behörde kann häufigere Reinigungen und Desinfektionen anordnen, als im Plan vorgesehen.
- Die Art des Desinfektionsmittels kann ebenfalls von der Behörde festgelegt werden, um Tierseuchen zu bekämpfen.